SVWO 1997
Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO 1997)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.07.1997
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.6.2026 I Nr. 174
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§ 40 SVWO 1997 – Ausstellung von Wahlausweisen in der Unfallversicherung für andere Versicherte

Die Wahlausweise für andere am Stichtag (§ 50 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) gegen Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Wahlberechtigte, die zur Gruppe der Versicherten nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gehören, werden von dem Versicherungsträger auf Antrag ausgestellt.