sind Blutprodukte Blutzubereitungen im Sinne von §
4 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Sera aus menschlichem Blut im Sinne des §
4 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes und Blutbestandteile, die zur Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln bestimmt sind.