TierSeuchMeldV
Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung - TierSeuchMeldV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
10.03.2026
Fundstelle:
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§ 1 TierSeuchMeldV – Zweck der Verordnung

Diese Verordnung bezweckt die Vorbeugung vor Seuchen bei Tieren und deren Bekämpfung. Sie dient ferner der Umsetzung der Richtlinie 2003/99/EG und der Durchführung
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der auf Grundlage von Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen.