TierSeuchMeldV
Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung - TierSeuchMeldV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
10.03.2026
Fundstelle:
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§ 7 TierSeuchMeldV – Formfreiheit der Meldung

Meldungen nach § 3 Absatz 1 und 3 sowie § 4 Satz 1 sind an keine bestimmte Form gebunden.