Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung - TierSeuchMeldV)
TierSeuchMeldV vollständig anzeigen
§ 7 TierSeuchMeldV – Formfreiheit der Meldung |
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Meldungen nach §
3 Absatz 1 und 3 sowie §
4 Satz 1 sind an keine bestimmte Form gebunden.