TKG 2021
Telekommunikationsgesetz (TKG 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.06.2021
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 11.3.2026 I Nr. 66
Hinweise:
Änderung durch Art. 2 G v. 12.5.2026 I Nr. 138 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt G v. 22.6.2004 I 1190 (TKG 2004)
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§ 196 TKG 2021 – Jahresbericht

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen. In dem Jahresbericht berichtet die Bundesnetzagentur auch über ihre zukünftigen Vorhaben.