entgegen §
10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig feststellt, dass die Organ- und Spendercharakterisierung nach §
10a Absatz 1 abgeschlossen ist oder die Bedingungen für den Transport nach §
10a Absatz 3 Satz 1 eingehalten sind,