UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.12.1986
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2765;
zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 31 G v. 12.5.2021 I 990
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§ 6 UBGG – Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis

Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.