ÜblG 1
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Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz - ÜblG 1)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
28.11.1950
Fundstelle:
BGBl 1950, 773
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 13 G v. 20.12.
1991 I 2317
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§ 9 ÜblG 1
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.
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