ÜblG 4
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Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz - ÜblG 4)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
27.04.1955
Fundstelle:
BGBl I 1955, 189
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§ 11 ÜblG 4 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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