UmwStG 2006
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
07.12.2006
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
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§ 28 UmwStG 2006 – Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.