USG 2020
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG 2020)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
04.08.2019
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Ersetzt G 53-8 v. 29.6.2015 I 1061, 1062 (USG)
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§ 4 USG 2020 – Ruhen der Leistungen

Die Leistungen nach diesem Gesetz ruhen
1.
während einer Beurlaubung ohne Geld- und Sachbezüge,
2.
während einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung,
3.
während eines eigenmächtigen Fernbleibens von der Truppe oder der Dienststelle.