UStatG 2005
Umweltstatistikgesetz (UStatG 2005)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.08.2005
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.5.2024 I Nr. 153
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§ 8a UStatG 2005 – Erhebung der Klärschlammaufbringungsflächen in der Landwirtschaft

Die Erhebung erfasst ab dem Berichtsjahr 2022 jährlich bei den Stellen, die nach Landesrecht für die Entgegennahme der Angaben zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zuständig sind, oder bei Dritten, soweit ihnen die Aufgabe der Entgegennahme der Angaben zur Auf- oder Einbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft übertragen wurde, als Erhebungsmerkmal die Fläche, auf der die Auf- oder Einbringung des Klärschlamms erfolgte, nach Größe, Ort und Geokoordinaten. Die Angaben hierzu sind bis zum 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an das Statistische Landesamt zu übermitteln.