UStDV 1980
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV 1980)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.1979
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
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§ 3 UStDV 1980 – Verbindungsstrecken im Ausland

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist die Verbindungsstrecke zwischen zwei Orten im Inland, die über das Ausland führt, als inländische Beförderungsstrecke anzusehen, wenn der ausländische Streckenanteil nicht länger als 10 Kilometer ist. Dies gilt nicht für Personenbeförderungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. § 7 bleibt unberührt.