§ 6 UStDV 1980 – Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten |
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Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.