UStDV 1980
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV 1980)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.1979
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
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§ 62 UStDV 1980 – Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

(1) Ist bei den in § 59 genannten Unternehmern die Besteuerung nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes durchzuführen, so sind hierbei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach § 59 vergütet worden sind.
(2) Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in den Fällen des Absatzes 1 durch Vorlage der Rechnungen und Einfuhrbelege im Original nachzuweisen.