UStDV 1980
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV 1980)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.1979
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
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§ 64 UStDV 1980 – Aufzeichnung im Fall der Einfuhr

Der Aufzeichnungspflicht nach § 22 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes ist genügt, wenn die entstandene Einfuhrumsatzsteuer mit einem Hinweis auf einen entsprechenden zollamtlichen Beleg aufgezeichnet wird.