UStG 1980
Umsatzsteuergesetz (UStG 1980)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.11.1979
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386;
zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 18f UStG 1980 – Sicherheitsleistung

Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.