UStG 1980
Umsatzsteuergesetz (UStG 1980)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.11.1979
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386;
zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
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§ 2a UStG 1980 – Fahrzeuglieferer

Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.