VerlG
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Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
19.06.1901
Fundstelle:
RGBl 1901, 217
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 22.3.
2002 I 1155
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Soll der Beitrag ohne den Namen des Verfassers erscheinen, so ist der Verleger befugt, an der Fassung solche Änderungen vorzunehmen, welche bei Sammelwerken derselben Art üblich sind.
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