VerpackDG
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz - VerpackDG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
13.07.2026
Fundstelle:
Hinweise:
Änderung durch Art. 4 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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§ 44 VerpackDG – Förderung von wiederverwendbaren Getränkeverpackungen

Der Anteil der in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll mit dem Ziel der Abfallvermeidung gestärkt und das Recycling von Getränkeverpackungen in geschlossenen Kreisläufen gefördert werden. Ziel ist es, einen Anteil von in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in diesem Gesetz vorgesehenen Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen ermittelt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit jährlich den Anteil der in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke und gibt die Ergebnisse bekannt.