VerpackDG
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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz - VerpackDG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
13.07.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 207
Hinweise:
Änderung durch Art. 4 G v. 13.7.
2026 I Nr. 207
textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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§ 52 VerpackDG – Gesamtumlage und Kalkulationszeitraum
(1) Die Umlagen nach §
50
Absatz 2 und §
51
Absatz 2 bilden jeweils einen Teil einer gemeinsamen Gesamtumlage.
(2) Die Gesamtumlage nach Absatz 1 ist für einen Kalkulationszeitraum von höchstens einem Geschäftsjahr zu bemessen.
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