VersRücklG
Artikel oder Paragraph aufrufen
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
09.07.1998
Fundstelle:
BGBl I 1998, 1800
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 27.3.
2007 I 482
;
zuletzt geändert durch Art. 53 G v. 20.8.
2021 I 3932
VersRücklG vollständig anzeigen
‹ § 7
§ 9 ›
§ 8 VersRücklG – Vermögenstrennung
Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.
‹ § 7
§ 9 ›