VersRuhG
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Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen (Versorgungsruhensgesetz - VersRuhG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
25.07.1991
Fundstelle:
BGBl I 1991, 1606
, 1684
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 20.12.
2022 I 2759
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§ 5 VersRuhG
Die Kommission nach §
3
in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt endet die Berufung der zu diesem Zeitpunkt der Kommission angehörenden Mitglieder.
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