ViehVerkV 2007
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV 2007)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
06.07.2007
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 26.5.2020 I 1170
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§ 8 ViehVerkV 2007 – Gastställe

Gastställe müssen folgende Anforderungen erfüllen:
1.
Die Ställe müssen einen flüssigkeitsundurchlässigen Boden und glatte Wände haben.
2.
Die Ställe müssen ausreichend beleuchtbar sein.
3.
Die Stalleinrichtung, insbesondere Zwischenwände, Krippen, Tränken und Vorratsbehälter, muss aus leicht zu reinigendem und zu desinfizierendem Material sein.