VKFV
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.08.2011
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 19.3.2019 I 378
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.11.2024 I Nr. 376
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§ 19 VKFV – Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter

Aufwendungen nach § 11 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit auch der gemeinsamen Einrichtung Verwaltungskosten entstanden wären, wenn sie die dem Dritten übertragenen Aufgaben selbst wahrgenommen hätte.