VKFV
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.08.2011
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 19.3.2019 I 378
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.11.2024 I Nr. 376
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§ 6 VKFV – Personalnebenkosten

Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
1.
die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
2.
die Fürsorgeleistungen,
3.
die Unterstützungen,
4.
die Beiträge zu Unfallkassen,
5.
das Trennungsgeld,
6.
die Fahrkostenzuschüsse sowie
7.
die Umzugskostenvergütungen.