VStG 1974
Vermögensteuergesetz (VStG 1974)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.04.1974
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 14.11.1990 I 2467,
zuletzt geändert durch Art. 107 G v. 29.10.2001 I 2785
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§ 13 VStG 1974 – Pauschbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht

Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Vermögensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Ermittlung der Vermögensteuer besonders schwierig ist.