VStGB
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.06.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 30.7.2024 I Nr. 255
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§ 5 VStGB – Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.