VwRehaGSchäV
Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaGSchäV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
13.05.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 145
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§ 2 VwRehaGSchäV – Gesundheitliche Schädigungen

Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
1.
depressive Störungen und
2.
posttraumatische Belastungsstörungen.
Liegt ein schädigendes Ereignis nach § 1 Nummer 2 vor, sind auch angst- oder furchtbezogene Störungen sowie somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung jeweils gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.