VZOG
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.03.1991
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 29.3.1994 I 709;
zuletzt geändert Art. 3 G v. 3.7.2009 I 1688
VZOG vollständig anzeigen

§ 22 VZOG – Überleitungsvorschrift

Auf vor dem 7. Februar 2002 noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren nach den §§ 9 und 15 ist dieses Gesetz in seiner bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.*