WasVersStatV
Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen (WasVersStatV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.08.1969
Fundstelle:
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§ 2 WasVersStatV

Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände:
1.
In der öffentlichen Wasserversorgung
a)
die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser,
b)
die Abgabe von Wasser,
c)
die Zahl der versorgten Einwohner;
2.
im öffentlichen Abwasserwesen
a)
den Abwasseranfall,
b)
die Fortleitung und Reinigung des Abwassers,
c)
die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.