WBO
Wehrbeschwerdeordnung (WBO)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.12.1956
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 22.1.2009 I 81
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 17.12.2024 I Nr. 424
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§ 14 WBO – Umfang der Untersuchung

Die Untersuchung der Beschwerde ist stets darauf zu erstrecken, ob mangelnde Dienstaufsicht oder sonstige Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen.