WertAusglG
Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Wertausgleichsgesetz - WertAusglG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.10.1971
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 32 G v. 19.6.2001 I 1149
WertAusglG vollständig anzeigen

§ 15 WertAusglG

Für andere durch den Eigentumserwerb der Bundesrepublik verursachte Vermögensnachteile ist den Entschädigungsberechtigten unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten eine Entschädigung in Geld zu gewähren.