WHG 2009
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
31.07.2009
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.7.2026 I Nr. 224
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§ 11 WHG 2009 – Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

(1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des genannten Gesetzes entspricht.
(2) Die Bewilligung kann nur in einem Verfahren erteilt werden, in dem die Betroffenen und die beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können.