die natürliche oder juristische Person, die in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach §
54 des Windenergie-auf-See-Gesetzes den Zuschlag und damit nach §
55 des Windenergie-auf-See-Gesetzes das Recht erhält, ein Zulassungsverfahren auf der jeweiligen Fläche zu führen,