WiSiG 1965
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz - WiSiG 1965)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.08.1965
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 3.10.1968 I 1069;
zuletzt geändert durch Art. 262 V v. 31.8.2015 I 1474
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§ 11 WiSiG 1965 – Vorbereitung des Vollzugs

Der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich sind.