Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)
WoBerichtsG vollständig anzeigen
§ 5 WoBerichtsG – Hilfsmerkmale |
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Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
- 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.