WoGG
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Wohngeldgesetz (WoGG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
24.09.2008
Fundstelle:
BGBl I 2008, 1856
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 8 G v. 16.4.
2026 I Nr. 107
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§ 2 WoGG – Wohnraum
Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.
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§ 3 ›