WoGG
Wohngeldgesetz (WoGG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.09.2008
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 8 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
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§ 32 WoGG – Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.