WoGV
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Wohngeldverordnung (WoGV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
21.12.1971
Fundstelle:
BGBl I 1971, 2065
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 19.10.
2001 I 2722
;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 21.10.
2024 I Nr. 314
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‹ § 4
§ 6 ›
§ 5 WoGV – Nicht feststehende Betriebskosten
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.
‹ § 4
§ 6 ›