wirksame Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken und möglichen Risiken, denen das Wertpapierinstitut ausgesetzt ist oder die das Wertpapierinstitut für andere darstellt, einschließlich des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien unter Berücksichtigung der in Artikel 7a der
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Anforderungen erwächst,