ZahntechMstrV 2025

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zahntechniker-Handwerk (Zahntechnikermeisterverordnung - ZahntechMstrV 2025)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 19.02.2025
Stand:
Ersetzt V 7110-3-173 v. 8.5.2007 I 687 (ZahntechMstrV)
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§ 4  Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I

(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten im Zahntechniker-Handwerk meisterhaft verrichtet.
(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 5 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 6. Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.