ZensG 2011
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Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
08.07.2009
Stand:
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.