ZensG 2011

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 08.07.2009
Stand:
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§ 24  Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.