ZensG 2021

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2021)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 26.11.2019
Stand:
Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
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§ 18  Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.