ZensG 2021
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Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
26.11.2019
Stand:
Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
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§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.