ZensG 2021

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2021)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 26.11.2019
Stand:
Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 35  Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.