ZensG 2021

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2021)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 26.11.2019
Stand:
Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 4  Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung

(1) Sofern Erhebungen auf Kreise, Gemeindeverbände unterhalb der Kreisebene und Gemeinden sowie Teile von Städten Bezug nehmen, werden der Gebietsstand und die in § 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes geregelte Bevölkerungsfortschreibung mit Stand vom 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt.
(2) Von der Regelung nach Absatz 1 kann abgewichen werden, wenn und soweit es innerhalb der Länder bis zur Stichprobenziehung zu Gebietsreformen kommt.