ZensVorbG 2021
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (Zensusvorbereitungsgesetz 2022 - ZensVorbG 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
03.03.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2675
ZensVorbG 2021 vollständig anzeigen

§ 1 ZensVorbG 2021 – Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt den Aufbau der für die Vorbereitung des registergestützten Zensus 2022 benötigten Infrastruktur. Der Zensus wird als Kombination aus Bevölkerungszählung und Erfassung des Bestands an Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen durch Auswertung von Verwaltungsdaten sowie durch ergänzende primärstatistische Erhebungen durchgeführt.