ZensVorbG 2021

Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (Zensusvorbereitungsgesetz 2022 - ZensVorbG 2021)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 03.03.2017
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2675
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§ 13  Nutzung weiterer Quellen

Für Zwecke dieses Gesetzes dürfen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen und Angaben aus Bundes- und Landesstatistiken sowie aus statistikinternen Registern verwenden.