ZensVorbG 2021
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (Zensusvorbereitungsgesetz 2022 - ZensVorbG 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
03.03.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2675
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§ 13 ZensVorbG 2021 – Nutzung weiterer Quellen

Für Zwecke dieses Gesetzes dürfen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen und Angaben aus Bundes- und Landesstatistiken sowie aus statistikinternen Registern verwenden.