ZensVorbG 2021
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Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (Zensusvorbereitungsgesetz 2022 - ZensVorbG 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
03.03.2017
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2675
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§ 4 Anschriftenbestand
Im Anschriftenbestand werden zu jeder Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:
1.
Postleitzahl,
2.
Gemeindename und -schlüsselnummer,
3.
Name und Schlüsselnummer des Orts- oder Gemeindeteils und des Bezirks,
4.
Straßenname und -schlüsselnummer,
5.
Hausnummer,
6.
geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen,
7.
Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen,
8.
Wohnraumeigenschaft und
9.
Gemeindegrößenklasse.