ZESV
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Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung - ZESV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
18.07.2002
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 51 G v. 29.3.2017 I 626
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§ 14 Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die Kommission erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wird.